Keine Arbeit mit dem Arbeitsrecht: Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon sorgen dafür, dass Sie sich um Ihre Arbeit kümmern können und nicht mit Problemen beim Arbeitsrecht rumärgern müssen, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer in Frankreich oder Deutschland. Die Anwälte beherrschen deutsches und französisches Arbeitsrecht gleichermaßen und haben Erfahrung mit Unternehmern sowie, vor allen in leitenden Funktionen1Expatriate (Plural -s; von englisch expatriate; von lateinisch ex ‚aus‘, ‚heraus‘ und patria ‚Vaterland‘), kurz Expat, bezeichnet häufig eine Fach- oder Führungskraft, die von einer international tätigen Organisation (z. B. von einem Wirtschaftsunternehmen), bei der sie beschäftigt ist, im Rahmen einer Auslandsentsendung vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle entsandt wird. Mehr bei Wikipedia..

Seitdem die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union (EU) gilt, kommen zahlreiche und immer mehr Franzosen nach Deutschland, um zu arbeiten – und umgekehrt. Deutsche Unternehmen wollen Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen und einsetzen – oder umgekehrt: Welches Arbeitsrecht gilt dann für den Arbeitsvertrag? Sind Sie Franzose und arbeiten Sie für ein deutsches Unternehmen oder sind Sie Deutscher und sind Sie mit einer Projektentwicklung in Frankreich betraut? Dann sind Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon die richtigen Partner an Ihrer Seite.

Häufig gestellte Arbeitsrecht-Fragen im Kanzlei-Alltag

  • Wie verhält es sich beim Arbeitsrecht in Frankreich mit Probezeit, Arbeitszeiten, Urlaub, Sozialversicherung, Abmahnung, Kündigung?
  • Was ist ein CDD im französischen Arbeitsrecht?
  • Was regelt das deutsche Arbeitsrecht bei Umzug, bei Krankheit, Schwangerschaft?
  • Wie viele Wochenarbeitstage gibt es, welche Feiertage, gilt der Mindesturlaub auch bei Ausländern?

Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon kennen die Antworten, sowohl auf Deutsch als auch Französisch. Wir beraten und unterstützen Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer im nationalen oder deutsch-französischem Rechtsverkehr insbesondere bei:

  • Überprüfung von französischen und deutschen Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Streitigkeiten aus bestehenden Arbeitsverträgen in Deutschland und Frankreich
  • Kündigungsstreitigkeiten und Kündigungsschutzverfahren in Frankreich und Deutschland
  • Auflösung von Arbeitsverhältnissen
  • Erarbeitung von Aufhebungsverträgen
  • Unterschiede im Arbeitsrecht Deutschland – Frankreich

Das Arbeitsrecht spielt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich eine zentrale Rolle im Leben einer Privatperson als Arbeitnehmer oder eines Unternehmens als Arbeitgeber. Die Konzeption und Ausgestaltung des Arbeitsrechts ist zwischen Deutschland und Frankreich ganz unterschiedlich. Beide Staaten haben gemein, dass sie einen hohen Sozialsicherungsstandard in der globalisierten Wirtschaft anstreben und halten wollen; das ist aber grob gesagt auch so ziemlich alles – die Systeme in Deutschland und Frankreich unterscheiden sich diametral. Lassen Sie sich durch uns beraten. Einige wichtige Informationen haben wir hier bereits für Sie zusammengestellt.

Tarifautonomie in Deutschland

In Deutschland ist das Arbeitsrecht geprägt vom System der Tarifautonomie2Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Koalitionen, Vereinbarungen (laut Tarifvertragsgesetz mit normativer Wirkung) frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit abzuschließen. Mehr bei Wikipedia. – das Recht der Verbände des Arbeitsmarktes (also Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Unternehmerverbände) insbesondere zur eigenständigen Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge.

Im Vordergrund steht die Beziehung zwischen Unternehmer und Angestellter bzw. Unternehmer und Gewerkschaften, in der die Arbeit, der Schutz der Arbeit, v.a. der qualifizierten Arbeitskräfte, im Mittelpunkt stehen, um einen hohen Sozialversicherungsstandard zu gewährleisten. Seit den 90er Jahren sind in Deutschland etliche Sozialreformen mit dem Ziel zur Kostensenkung durchgeführt worden (Reformen in Bereich der Krankenversicherung, Rentenreformen, Arbeitsmarktreformen).

Intervention des Staates in Frankreich

In Frankreich hingegen ist das Unternehmen Arbeitgebersache, ein sozialen Austausch zwischen den Sozialpartnern wie in Deutschland erfolgt nicht. Das Sozialversicherungssystem in Frankreich basiert auf einkommensabhängige Beiträge und Abgaben, die vom Staat festgelegt werden – diese gehen zu Lasten der Arbeitnehmer und tiefgreifende Sozialreformen erfolgen in Frankreich nicht.

Das Tarifvertragssystems in Frankreich beruht auf der politischen Intervention durch den Staat; im Mittelpunkt steht hierbei die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Branchentarifverträgen. Durch die Allgemeinverbindlicherklärungen werden in den einzelnen Wirtschaftsbereichen branchenspezifisch für alle Unternehmen die gleiche Rechtslage gesetzt schafft – hieraus resultieren oftmals für Arbeitnehmer ungünstige Regelungen zur Arbeitszeit, Entgelt, Kündigungsfristen etc.

Deutsches Arbeitsrecht in Frankreich? Ja, aber …

Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens kann ohne weiteres über die deutsche Gesellschaft in Frankreich eingestellt oder eingesetzt werden, solange keine steuerliche Betriebsstätte in Frankreich begründet wird. Grundsätzlich kann dann auch die Geltung des deutschen Arbeitsrechts vereinbart werden – allerdings sind zwingende Vorschriften des französischen Arbeitsrechts, insbesondere zur Arbeitszeit, Urlaub, Mindestlohn, Überstundenvergütung, nicht abdingbar.
Wechselt jedoch ein deutscher Arbeitnehmer zu einem französischen Unternehmen nach Frankreich gelten für ihn ausschließlich das französische Arbeitsrecht mit erheblichen Unterschieden zum deutschen Arbeitsrecht.

Französischer Arbeitsvertrag CDI und CDD/ Deutsche Arbeitsverträge

Ganz wesentlicher Unterschied ist, dass im Gegensatz zum deutschen Recht Arbeitsverträge in Frankreich zwingend schriftlich geschlossen werden und unbefristet (Contrat à Durée Indéterminée, CDI) sein müssen. Zeitlich befristete Verträge (Contrat à Durée Determinée, CDD) sind nur eingeschränkt möglich, ihre Höchstdauer beträgt, eine Verlängerung eingeschlossen, 18 Monate bzw. unter bestimmten Voraussetzungen 24 Monate. Nach französischem Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber im Falle einer unberechtigten Kündigung den Arbeitnehmer nicht wiedereinstellen; der Arbeitnehmer hat gegebenenfalls nur einen Anspruch auf Schadensersatz.

Beratung zu Arbeitsrecht durch Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon

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