In guter Gesellschaft sein: Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon wissen, wie Unternehmer denken und Wirtschaft funktioniert. Sowohl für den deutschen als auch den französischen Markt wird sorgfältig analysiert, welche Gesellschaftsform für Sie ideal ist, sei es als Unternehmen oder als Einzelkaufmann. Die Eintragung ins Handelsregister erledigen die in Gesellschaftsrecht routinierten Anwälte ebenso wie die laufende Betreuung zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Was bedeutet Gesellschaftsrecht?

Eine Gesellschaft ist der vertraglichere Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Es wird zwischen Personengesellschaften1Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft kann Träger von Rechten und Pflichten sein, dies ist je nach Land und Gesellschaftsform verschieden. Die Besteuerung der Gewinne einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft. Mehr bei Wikipedia. und Körperschaften 2Eine Körperschaft (auch Korporationvon französisch corporation gelehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. Die Körperschaft ist eine rechtsfähige juristische Person. Mehr bei Wikipedia.(juristische Personen) unterschieden. Eine Personengesellschaft ist in der rechtlichen Ausgestaltung auf die Gesellschafter als Personen bezogen; bei einer Körperschaft ist die Gesellschaft als juristische Person rechtlich verselbständigt und die Personen treten hinter dieser juristischen Person in den Hintergrund.

Will ein deutsches Unternehmen zum Beispiel nach Frankreich expandieren, stellt sich die Frage ob er eine neue rechtliche Gesellschaft nach französischem Recht gründen muss oder will oder für eine Marktpräsenz im Nachbarland Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft ausreicht und welches Recht für die Aktivität des deutschen Unternehmens anwendbar ist.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht:

Wir sind für Sie da, national und grenzüberschreitend für Gründung, Erwerb, Restrukturierung sowie Auflösung von Gesellschaften oder Niederlassungen in Frankreich und Deutschland, insbesondere durch:

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform in rechtlicher Hinsicht (GbR, AG, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co.KG, französische SARL, französische EURL, französische SA, französische SAS)
  • Vorbereitung und Durchführung der Gesellschaftsgründung
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Umstrukturierungen wie Verschmelzungen, Abspaltungen, Umwandlungen von Gesellschaften
  • Abwicklung und Liquidation von Gesellschaften

Worin liegen die Unterschiede beispielsweise zwischen der GbR, der AG, der OHG, der KG, der GmbH, der GmbH & Co.KG, der französische SARL, der französische SA, der französischen SAS etc. Was sind die Vorteile und Nachteile dieser einzelnen Gesellschaftsformen? Was sind die Voraussetzungen? Worauf muss man besonders achten? Welche Gesellschaftsform kommt für Ihr Unternehmen in Betracht? Das sollten wir ausführlich persönlich besprechen. Für einen ersten Überblick haben wir die nachfolgenden Informationen zusammengestellt.

Überblick: Deutsche Gesellschaftsformen

>Die GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Grundtypus der Personengesellschaft. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen zwei oder mehr Personen, der auf die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet ist. Wird im Gesellschaftsvertrag nichts Anderweitiges bestimmt, sind bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich berechtigt und verpflichtet. Zwingende gesetzliche Bestimmungen für die Gesellschaft bürgerliche Rechts gibt es nur wenige, und die meisten von ihnen können im Gesellschaftsvertrag abbedungen werden. Zu beachten ist aber insbesondere, dass bei Personengesellschaften die Gesellschafter zwingend sämtlich und persönlich haften. Das heißt, dass für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Außenverhältnis zu Dritten neben dem Gesellschaftsvermögen die Gesellschafter unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

>Die oHG

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist eine Personengesellschaft, die durch einen Vertrag zwischen zwei oder mehrere Personen zum Zwecke des Betriebs eines Handelsgewerbes entsteht. Nach außen, also Dritten gegenüber gilt die offene Handelsgesellschaft jedoch erst mit Eintragung in das Handelsregister; eine offene Handelsgesellschaft muss eingetragen werden; die Eintragung ist aber nicht konstitutiv, d.h. die offene Handelsgesellschaft entsteht nicht erst mit der Eintragung – die offene Handelsgesellschaft entsteht, bereits wie gesagt, mit dem Vertrag zwischen den Personen, eine offene Handelsgesellschaft zu gründen. Ist eine offene Handelsgesellschaft nicht eingetragen, ist sie eine „Sollhandels-Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Die offene Handelsgesellschaft unterfällt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) – das Handelsgesetzbuch enthält sehr viele Spezialvorschriften gegenüber den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten. Neben den gesetzlichen Regelungen werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt. Die Geschäftsführungsbefugnis steht allen Gesellschaftern zu, so dass jeder Gesellschafter allein, ohne Mitwirkung der anderen Gesellschafter für die Gesellschaft handeln kann (Einzelgeschäftsführungsbefugnis). Die Gesellschafter können jedoch per Gesellschaftsvertrag eine andere Regelung hinsichtlich der Vertretungsbefugnis der Gesellschafter treffen. Das Handelsgesetzbuch bestimmt, dass bei der offene Handelsgesellschaft alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Offene Handelsgesellschaft gesamtschuldnerisch unbeschränkt und persönlich haften. Diese Haftung ist zwingend und kann von den Gesellschaftern nicht anders abweichend geregelt werden.

>Die AG

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), damit kann sie also selbst klagen und verklagt werden. Als Handelsgesellschaft ist sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs3

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des HAndelsrechts in Deutschland. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute neben dem HGB nur  subsidiär. Das HGB setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern.

Daneben enthält das HGB die Regelungen für die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft. Für  Kapitalgesellschaften enthält das HGB Regelungen zu Abschlüssen und Berichten. Ergänzungsvorschriften betreffen Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften.
. Bei der Aktiengesellschaft haftet den Gläubigern der Gesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur die Gesellschaft selbst mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Eigenkapital der Aktiengesellschaft wird durch die Gesellschafter der Aktiengesellschaft (Aktionäre) gestellt; das Eigenkapital der Aktiengesellschaft ist in Aktien zerlegt. Über ihre Aktien sind die Aktionäre an dem Unternehmen beteiligt. Die Aktionäre haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft; da die Aktiengesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, das die Gesamtheit der Einlagen der Aktionäre darstellt, ändert sich mit dem Eigenkapital der Aktiengesellschaft der Wert der einzelnen Aktien. Somit haften die Aktionäre mit dem Wert ihrer Aktien, aber nicht mit ihrem restlichen Privatvermögen. Das Grundkapital (Nennkapital, Mindestkapital) bei der Aktiengesellschaft beträgt 50.000 € und ist aufgeteilt in Aktien oder Obligationen.

>Die GmbH

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Eine GmbH kann durch natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Das Mindeststammkapital bei der GmbH beträgt 25.000 € und stellt die Haftungsgrenze der GmbH dar. Bei der Gründung der GmbH durch mehrere Gesellschafter muss jeder Gesellschafter mindestens 25% des Betrags seiner Stammeinlage erbringen. Bei der GmbH beziehen sich die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur auf die GmbH selbst, d.h. im Außenverhältnis zu Dritten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist hingegen grundsätzlich ausgeschlossen; die Haftung der Gesellschafter ist gesetzlich grundsätzlich auf die Gesellschaftereinlage begrenzt. Zu beachten ist jedoch insbesondere die GmbH-Geschäftsführerhaftung bei der Verletzung bestimmter ihm als Geschäftsführer obliegender Fürsorge- und Steuerabführungspflichten oder im Insolvenzfall die Pflicht zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages. Auch kann ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen haftbar sein, z.B. wenn er eine Mehrheitsbeteiligung (mindestens 50% des Kapitals) hält und die Aktivität der GmbH zu seinen Gunsten vernachlässigt.

>Die KG

Eine Kommanditgesellschaft wiederum ist eine Personengesellschaft, durch die sich mindestens zwei natürliche Personen oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Mindestens ein Gesellschafter ist der Komplementär, und haftet unbeschränkt persönlich mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Mindestens ein weiterer Gesellschafter ist Kommanditist, der nach Handelsregistereintragung bis zur Höhe seiner Einlage haftet. Zu beachten ist, dass vor der Eintragung ins Handelsregister jedoch ein Kommanditist unbeschränkt persönlich hafte, soweit dem Gläubiger die Stellung als Kommanditist nicht bekannt war und der Kommanditist selbst dem vorzeitigen Beginn der Gesellschaft vor Eintragung zugestimmt hat. Wegen der Haftungsbeschränkung ist die Höhe der Kommanditeinlage zwingend in das Handelsregister einzutragen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft steht ausschließlich dem Kommanditisten zu.

>Die GmbH & Co.KG

Eine GmbH & Co.KG stellt gegenüber einer „normalen“ Kommanditgesellschaft eine Besonderheit: Bei einer Kommanditgesellschaft haftet normalerweise ein Gesellschafter als Komplementär persönlich mit seinem privaten Vermögen. Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH – da aber per definitionem die Haftung der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, ohne dass daneben noch ein Gesellschafter unbeschränkt persönlich haftet, führt dazu, dass es sich bei einer GmbH & Co.KG letztlich dann um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt.

Überblick: Französische Gesellschaftsformen

>Die französische SARL

Die französische Société à Responsabilité Limitée (SARL), ist eine Kapitalgesellschaft und ist im Wesentlichen vergleichbar mit der deutschen GmbH. Voraussetzung für die Gründung einer SARL sind mindestens zwei Gesellschafter, die Gesellschafteranzahl ist auf maximal 100 begrenzt. Gesellschafter einer SARL können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Wie bei der deutschen GmbH ist die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf seine jeweilige Gesellschaftseinlage beschränkt. Eine Sonderform der SARL ist die Entreprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée (EURL), die vergleichbar der deutschen Ein-Mann GmbH aus nur einem einzigen Gesellschafter besteht.

>Die französische SA

Bei der französischen Société Anonyme (SA) ist das Kapital in Aktien zerleg. Voraussetzung für die Gründung einer Société Anonyme sind mindestens sieben Gesellschafter, die entweder natürliche Personen oder auch juristische Personen sein können. Die Haftung der Gesellschafter ist jeweils auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Das Mindestkapital der Société Anonyme beträgt 37.000 €, der Betrag kann aber in der Satzung erhöht werden. Es gibt die Société Anonyme mit einem Conseil d’Administration (Verwaltungsrat) und einem Directeur Général (Generaldirektor) oder auch die Société Anonyme mit einem Conseil de Surveillance (Aufsichtsrat) und einem Directoire (Vorstand), vergleichbar wie bei einer deutschen Aktiengesellschaft. Die französische Société par Actions Simplifiée (SAS) ist eine vereinfachte Form der französischen Société Anonyme, sie kann bereits mit nur zwei Gesellschaftern gegründet werden.

Beratung zu Gesellschaftsrecht durch Genkin Anwälte Düsseldorf || Lyon

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